Unterrichtsfächer
Unterrichtsfächer und Kerncurricula
Allgemeine Informationen zu den niedersächsischen Kerncurricula
Kerncurricula und
Bildungsstandards
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sind zentrale Anliegen im
Bildungswesen. Grundlage von Bildung ist der Erwerb von gesichertem Verfügungs-
und Orientierungswissen, das die Schülerinnen und Schüler zu einem wirksamen und
verantwortlichen Handeln auch über die Schule hinaus befähigt. Den Ergebnissen
von Lehr- und Lernprozessen im Unterricht kommt damit eine herausragende
Bedeutung zu. Sie werden in Bildungsstandards und Kerncurricula beschrieben.
Für eine Reihe von Fächern hat die Kultusministerkonferenz Bildungsstandards
verabschiedet, durch die eine bundesweit einheitliche und damit vergleichbare
Grundlage der fachspezifischen Anforderungen gelegt ist. Die niedersächsischen
Kerncurricula nehmen die Gedanken dieser Bildungsstandards auf und
konkretisieren sie, indem sie fachspezifische Kompetenzen für Doppeljahrgänge
ausweisen und die dafür notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
benennen. In Kerncurricula soll ein gemeinsam geteilter Bestand an Wissen
bestimmt werden, worüber Schülerinnen und Schüler in Anforderungssituationen
verfügen.
Kompetenzen
Kompetenzen
umfassen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch Bereitschaften,
Haltungen und Einstellungen, über die Schülerinnen und Schüler verfügen müssen,
um Anforderungssituationen gewachsen zu sein. Kompetenzerwerb zeigt sich darin,
dass zunehmend komplexere Aufgabenstellungen gelöst werden können. Deren
Bewältigung setzt gesichertes Wissen und die Kenntnis und Anwendung
fachbezogener Verfahren voraus.
Schülerinnen und Schüler sind kompetent, wenn sie zur Bewältigung von
Anforderungssituationen
- auf vorhandenes Wissen zurückgreifen,
- die Fähigkeit besitzen, sich erforderliches Wissen zu beschaffen,
- zentrale Zusammenhänge des jeweiligen Sach- bzw. Handlungsbereichs erkennen,
- angemessene Handlungsschritte durchdenken und planen,
- Lösungsmöglichkeiten kreativ erproben,
- angemessene Handlungsentscheidungen treffen,
- beim Handeln verfügbare Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten einsetzen,
- das Ergebnis des eigenen Handelns an angemessenen Kriterien überprüfen.
Kompetenzerwerb
Der
Kompetenzerwerb beginnt bereits vor der Einschulung, wird in der Schule in
zunehmender qualitativer Ausprägung fortgesetzt und auch im beruflichen Leben
weitergeführt. Im Unterricht soll der Aufbau von Kompetenzen systematisch und
kumulativ erfolgen; Wissen und Können sind gleichermaßen zu berücksichtigen.
Dabei ist zu beachten, dass Wissen “träges”, an spezifische Lernkontexte
gebundenes Wissen bleibt, wenn es nicht aktuell und in verschiedenen Kontexten
genutzt werden kann. Die Anwendung des Gelernten auf neue Themen, die
Verankerung des Neuen im schon Bekannten und Gekonnten, der Erwerb und die
Nutzung von Lernstrategien und die Kontrolle des eigenen Lernprozesses spielen
beim Kompetenzerwerb eine wichtige Rolle.
Lernstrategien wie Organisieren, Wiedergabe von auswendig Gelerntem (Memorieren)
und Verknüpfung des Neuen mit bekanntem Wissen (Elaborieren) sind in der Regel
fachspezifisch lehr- und lernbar und führen dazu, dass Lernprozesse bewusst
gestaltet werden können.
Planung, Kontrolle und Reflexion des Lernprozesses ermöglichen die Einsicht
darin, was, wie und wie gut gelernt wurde.
Struktur der
Kerncurricula
Kerncurricula haben eine gemeinsame Grundstruktur: Sie weisen inhaltsbezogene
und prozessbezogene Kompetenzbereiche aus.
Die Verknüpfung beider Kompetenzbereiche muss geleistet werden.
- Die prozessbezogenen Kompetenzbereiche beziehen sich auf Verfahren, die von
Schülerinnen und Schülern verstanden und beherrscht werden sollen, um Wissen
anwenden zu können. Sie umfassen diejenigen Kenntnisse Fähigkeiten und
Fertigkeiten, die einerseits die Grundlage, andererseits das Ziel für die
Erarbeitung und Bearbeitung der inhaltsbezogenen Kompetenzbereiche sind, zum
Beispiel
• Symbol- oder Fachsprache kennen, verstehen und anwenden,
• fachspezifische Methoden und Verfahren kennen und zur Erkenntnisgewinnung
nutzen,
• Verfahren zum selbständigen Lernen und zur Reflexion über Lernprozesse kennen
und einsetzen,
• Zusammenhänge erarbeiten und erkennen sowie ihre Kenntnis bei der
Problemlösung nutzen.
- Die inhaltsbezogenen Kompetenzbereiche sind fachbezogen;
es wird bestimmt, über welches Wissen die Schülerinnen und Schüler im jeweiligen
Inhaltsbereich verfügen sollen.
Kerncurricula greifen diese Grundstruktur unter fachspezifischen Gesichtspunkten
sowohl im Primarbereich als auch im Sekundarbereich auf. Durch die Wahl und
Zusammenstellung der Kompetenzbereiche wird der intendierte didaktische Ansatz
des jeweiligen Unterrichtsfachs deutlich. Die erwarteten Kompetenzen beziehen
sich vorrangig auf diejenigen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten, über die Schülerinnen und Schüler am Ende von Doppeljahrgängen
verfügen sollen.
Wichtig ist auch die Förderung von sozialen und personalen Kompetenzen, die über
das Fachliche hinausgehen.
Rechtliche
Grundlagen
Allgemeine
Rechtsgrundlagen für das fachbezogene Kerncurriculum sind das Niedersächsische
Schulgesetz und der Grundsatzerlass für die jeweilige Schulform. Für die
Umsetzung der Kerncurricula gelten die fachspezifischen Bezugserlasse.